
Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular (mit Angaben zu Kind, Eltern, Kontakt, Muttersprache, medizinisch relevanten Informationen, gewünschtem Wochentag etc.). Grundsätzlich ist der Eintritt zu Beginn des Schuljahres (August) vorgesehen; wenn Plätze frei sind, kann ein Eintritt auch unter dem Jahr erfolgen. Bei Warteliste zählen Reihenfolge der Anmeldung und ggf. das Alter des Kindes.
Mündliche/telefonische Anmeldungen benötigen eine schriftliche Bestätigung. Mit der unterschriebenen Anmeldung gilt der Vertrag als verbindlich: Eltern verpflichten sich zur regelmässigen Zahlung und zur Einhaltung der Kündigungsfrist.
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Für Eintritte unter dem Jahr gelten folgende Regeln: Eintritt vor dem 15. des Monats = 100% der Monatskosten; Eintritt ab dem 15. = 50% der Monatskosten. Die Anmeldung gilt in der Regel für ein ganzes Schuljahr; eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich und erfordert eine schriftliche Mitteilung mit zweimonatiger Kündigungsfrist jeweils auf Ende eines Monats.
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Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung der Spielgruppe. Die Kinder selbst sind jedoch nicht über die Spielgruppe versichert; Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung liegt bei den Eltern. Zudem übernimmt die Spielgruppe keine Haftung für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände. Ferien/Feiertage richten sich nach den gesetzlichen und städtischen Regelungen sowie den Schulferien der Stadt Winterthur.

