
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular (mit Angaben zu Kind, Eltern, Kontakt, Muttersprache, medizinisch relevanten Informationen, gewünschtem Wochentag etc.). Grundsätzlich ist der Eintritt zu Beginn des Schuljahres (August) vorgesehen; wenn Plätze frei sind, kann ein Eintritt auch unter dem Jahr erfolgen. Bei Warteliste zählen Reihenfolge der Anmeldung und ggf. das Alter des Kindes. Mündliche/telefonische Anmeldungen benötigen eine schriftliche Bestätigung. Mit der unterschriebenen Anmeldung gilt der Vertrag als verbindlich: Eltern verpflichten sich zur regelmässigen Zahlung und zur Einhaltung der Kündigungsfrist.
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Für Eintritte unter dem Jahr sind anteilige Regeln genannt: Eintritt vor dem 15. des Monats = 100% der Monatskosten; Eintritt ab dem 15. = 50% der Monatskosten. Die Anmeldung gilt in der Regel für ein ganzes Schuljahr; eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich und erfordert eine schriftliche Mitteilung mit zweimonatiger Kündigungsfrist jeweils auf Ende eines Monats.
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Zum Versicherungsteil: Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung der Spielgruppe. Die Kinder selbst sind jedoch nicht über die Spielgruppe versichert; Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung liegt bei den Eltern. Zudem übernimmt die Spielgruppe keine Haftung für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände. Ferien/Feiertage richten sich nach den gesetzlichen und städtischen Regelungen sowie den Schulferien der Stadt Winterthur.